KINDERSCHUTZ-KONZEPT
Praxis für Kinderchirurgie
März 2026
Kinderschutzbeauftragte: Carolina Patiño Mayer, Erzieherin und Bildende Künstlerin. Frau Patiño Mayer ist zertifiziert zum Kinderschutz in der Medizin. Regina Windmann, Erzieherin und Krankenschwester.
Dr. Jan Patiño Mayer verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Kinderschutz im Rahmen seiner klinischen Tätigkeit und ist zertifiziert zum Kinderschutz in der Medizin.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Praxis, gehört zum Qualitätsmanagement. Ein Schutzkonzept hat das Ziel, innerhalb der Behandlung in der Praxis Missbrauch und Gewalt, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu verhindern, zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.
Gerade medizinische Einrichtungen, haben eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzort, für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das bedeutet zum einen, dass institutionelle Strukturen und Abläufe so gestaltet sind, dass Grenzüberschreitungen, sei es sexuelle oder anderer Natur erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, diese zu verhindern bzw. zu stoppen.
Zum anderen gilt es, Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, in medizinischen Institutionen Unterstützung und Hilfe anzubieten.
Leitlinien der Praxis:
Siehe Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin.
Schulung der Mitarbeiter:
Anerkennung der Leitlinien. Teilnahme an regelmäßigen Unterweisungen.
Durchführung:
Das Personal ist angewiesen, auf Augenhöhe und empathisch auf Eltern und Kindern zuzugehen. Das Personal wird helfen, die Abläufe der Behandlung genau strukturiert zu erklären.
Die zu behandelnden Kindern sind in der Praxis immer unter Aufsicht Ihrer Eltern. Sowohl in Behandlungsräumen als auch im Wartebereich.
Eine Ausnahme bildet der OP-Bereich. Dieser ist der einzige Bereich, in dem Kinder nicht von Ihren Eltern begleitet werden können. In diesem Bereich ist ein großes Team an Mitarbeitern, welches für Sicherheit gegen Übergriffe sorgt.
Jugendliche, die mit Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten allein die Praxis aufsuchen, werden in der Anwesenheit zweier Erwachsenen untersucht, dem Arzt und dem Medizinischen Fachangestellten.
